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Der Nord-Ostsee Kanal
Sportfahrzeuge dürfen den NOK und dessen Zufahrten im Bereich der Elbe und
der Kieler Förde lediglich zur Durchfahrt und nur während der Tagfahrzeiten bei
sichtigem Wetter benutzen.
Tagfahrzeiten:
01.04. - 15.04. und 01.09. - 15.09. 05:30-21:00
16.04. - 30.04. und 16.08. - 31.08. 05:00-21:30
01.05. - 15.05. und 01.08. - 15.08. 04:30-22:00
16.05. - 31.05. und 16.07. - 31.07 04:00-22:30
01.06. - 15.07. 03:30-23:00
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 15 km/h (8,1 Kn) über Grund.
Segeln ist im NOK verboten. Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen
zusätzlich Segel setzen. Sie müssen dann im Vorschiffsbereich einen Kegel -
Spitze unten - führen.
Durchfahren von Weichengebieten:
Im allgemeinen haben die Signale in den Weichen keine Bedeutung für die
Sportschifffahrt. Sportfahrzeuge müssen die Fahrt unterbrechen und hinter den
Dalben an den Festmacheringen warten, wenn an den Weichensignalmasten als Signal
drei unterbrochene rote Lichter gezeigt werden.
Auf keinen Fall sollten sich Sportfahrzeuge bei starkem auflandigem Wind in Lee
zwischen einem Schiff und der Dalbenreihe aufhalten.
Schleusen:
Brunsbüttel: der Warteplatz für Sportboote ist östlich der Mole 1 und wird per
Videokamera überwacht.
Einlaufsignal: weißes Blinklicht am Signalmast
Sportfahrzeuge mit UKW-Funk sollten Kiel Kanal I auf Kanal 13 abhören.
Kiel-Holtenau: für Sportboote sind die alten Schleusen vorgesehen(nördliche
Schleusenanlage).
Einlaufsignal: weißes Blinklicht am Signalmast
Sportfahrzeuge mit UKW-Funk sollten Kiel-Kanal IV auf Kanal 12 abhören.
Revierfunk NOK
Strecke
KüFuSt UKW Kanal
Schleusen Brunsbüttel Kiel Kanal I
13
Brunsbüttel - Breiholz Kiel Kanal II
02
Breiholz - Kiel Holtenau Kiel Kanal III
03
Schleusen Kiel Holtenau Kiel Kanal IV
12
Lagemeldungen: h+15 und h+45 02
h+20 und h+50 03
Inhalt: Verkehrslage (Ost- vor Westverkehr)
Wetter und Sichtverhältnisse
Schiffahrtsbehinderungen
Sie sind von den mit UKW ausgerüsteten Fahrzeugen abzuhören und auszuwerten.
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